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Neuigkeiten: Brandbrief an Schulsenator

In einem offenen Brief an die Schulbehörde fordern die bei Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V., KIDS Hamburg e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. organisierten Eltern ein Recht auf gute Förderplanung, verlässliche individuelle Lernbegleitung und bei Bedarf Lernzeitverlängerung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Gerade Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden im Corona-Homeschooling abgehängt. Noch mehr als bei anderen Kindern fehlen hier Struktur- und Lernplanungen sowie geeignete Arbeitsmaterialien und die notwendige Assistenz. So erleben sie, auch unabhängig von der Pandemie, in ihrer gesamten Schulzeit immer wieder längere Lücken im Präsenzlernen. Bisher fehlen gesicherte Begleitung und Förderung in der Distanzlernzeit. Die Eltern, die in den Verbänden Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V., KIDS Hamburg e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Spina Fifida und Hydrocephalus e.V. organisiert sind, haben sich zusammengetan und einen Brief an die Schulbehörde geschrieben, um eine bessere Unterstützung für den Schulunterricht ihrer Kinder im Homeschooling zu erhalten. „Für Schüler mit einem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wirkt die Coronakrise wie ein Brennglas, das die Probleme, in der Beschulung verstärkt“ sagt Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin des Elternvereins von Leben mit Behinderung Hamburg.

Inzwischen hat die Schulbehörde eingewilligt, dass in diesem Jahr einmalig bei Bedarf die Möglichkeit einer Lernzeitverlängerung besteht. „Das ist ein wichtiger Schritt“, freut sich Kerrin Stumpf. „Wenn das Lernen in Schule für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nicht klappt, wie jetzt im Homeschooling, dürfen die schlechten Bedingungen den Kindern keine Nachteile bringen. Gewährt man ihnen die Assistenz, die sie benötigen oder auch das „Sitzenbleiben“, haben sie die Chance, wichtige Lernziele nicht zu verpassen.“

Der Elternverein beruft sich auf Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, nachdem jedes Kind ein Recht auf ungehinderten und gleichberechtigten Zugang zu Bildung hat. „Schüler*innen mit Behinderung benötigen besondere Hilfen wie Schulbegleitung und Assistenz, um ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen“ so Stumpf weiter. „Auch das SGB IX sieht eine gleiche und wirksame Teilhabe an schulischer Bildung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vor.“