Neuigkeiten: Regelung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuende
Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuende reicht nicht
Die von den Koalitionsfraktionen geplante Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuende, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuende war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch, 8. November 2023. Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin von Leben mit Behinderung Hamburg, sprach als Sachverständige für den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) dazu in Berlin.
Sie begrüßt die Sonderzahlung für die ehrenamtlichen Betreuenden und die Betreuungsvereine. Diese muss allerdings sofort gezahlt werden, denn die Teuerungen liegen jetzt schon vor. Die Höhe der Sonderzahlung und die fehlende Bezugnahme auf das Arbeitgeberbrutto zeigen, dass auch in diesem Gesetzgebungsverfahren Betreuungsvereine in ihrer Struktur nicht wahrgenommen werden. Aus Sicht der Ehrenamtlichen ist auch die Entnahme aus dem Vermögen des Betreuten eine große Erschwernis. Sehr begrüßt wird die Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes.
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