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Schulbegleitung: Pooling darf nicht zur Pauschallösung werden
Warum die individuelle Unterstützung von Kindern mit Behinderung gesichert bleiben muss
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat gemeinsam mit der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE), der BAG Selbsthilfe und dem Kindernetzwerk eine „Argumentationshilfe bei der Umstellung auf eine gemeinsame Schulbegleitung (‚Pooling‘)“ erarbeitet und auf seiner Website veröffentlicht.
Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » Schulbegleitung
Die Argumentationshilfe zur Schulbegleitung erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für gemeinsame Schulbegleitungen, das sogenannte „Pooling“, und enthält einen Musterwiderspruch für Fälle, in denen Kinder aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs eine 1:1-Begleitung benötigen.
Worum geht es?
In den verschiedenen Bundesländern werden bislang individuell gewährte Schulbegleitungen zunehmend durch eine gemeinsame – gepoolte – Schulbegleitung ersetzt oder sollen künftig ganz oder teilweise ersetzt werden. Diese Vorgehensweise ist höchst problematisch, denn eine gemeinsame Schulbegleitung kann nicht automatisch den individuellen Unterstützungsbedarf jedes einzelnen Kindes abdecken. Gerade Kinder mit komplexen oder wechselnden Unterstützungsbedarfen sind auf eine verlässliche und bedarfsgerechte Begleitung angewiesen.
Teilhabe darf nicht an der Kostenfrage scheitern
Mit der Reform des Teilhaberechts droht „Pooling“ vielerorts zur Regel und die individuelle Schulbegleitung zur Ausnahme zu werden. Eine solche pauschale Lösung darf nicht dazu führen, dass Kinder mit Behinderung weniger Unterstützung bekommen, als sie für ihre tatsächliche Teilhabe benötigen. Schulbegleitung ist kein „Extra“ und keine freiwillige Zusatzleistung. Wenn die notwendige Unterstützung fehlt oder nicht zuverlässig zur Verfügung steht, sind die Folgen unmittelbar für das Kind spürbar.
Die vier Sozialverbände stellen deshalb in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 27. August 2026 klar: „Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht.“
Lesen Sie hierzu auch das Glossar „Pooling-Teilhabeleistung“ in der aktuellen Südring Aktuell-Ausgabe.



