kurz & klar: Leistungen der Pflegeversicherung
2026-10-07T18:00:00+02:00, 2026-10-07T18:00:00+02:00 - 2026-10-07T19:30:00+02:00 Vor Ort
Termine, Elternverein - Termine
Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen- Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
Referent*in: Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm
Anmeldung erforderlich: betreuungsverein@lmbhh.de oder 040 270 790 950


