Rechtliche Betreuung

Der Betreuungsverein – selbstbestimmt leben – Vorsorge und rechtliche Betreuung – Ehrenamt – Freiheit und Schutz – Behinderungen - Psychiatrie

Seit dem 1. September 2024 ist der Betreuungsverein anerkannt für die Beratung zu Vorsorge und Werbung für das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung – auch für die Zielgruppe seelische Einschränkungen. Wenn ein rechtlicher Unterstützungsbedarf besteht, weil jemand eine Behinderung oder Erkrankung hat, gibt es viele Fragen. Wir stehen zur Verfügung, um rund um das Betreuungsgesetz zu informieren. Wir unterstützen die Betroffenen für ein selbstbewusstes Verständnis über ihre Rechte. Und wir sind für diejenigen da, die rechtlich unterstützen. Das gilt besonders dann, wenn sie eine rechtliche Betreuung im Ehrenamt übernehmen möchten, oder wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, oder wenn Sie im Ehrenamt oder als Bevollmächtigte Fragen zu ihrer Aufgabe haben.

Eltern, die eine Person unterstützen in ihren Angelegenheiten, tun dies teilweise auch ohne ein offizielles Amt zu bekleiden – meist mit einem großen Zeiteinsatz. Wenn die Person aufgrund einer Schwerbehinderung den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten kann, haben die Eltern ggf. weiter einen Kindergeldanspruch. Bisher hatten Eltern von Menschen mit seelischen Behinderungen Schwierigkeiten, das Fortbestehen des Anspruchs nachzuweisen, wenn die Person nicht regelmäßig eine Bescheinigung vom Arzt vorlegte. Hier gibt es nun eine gute Nachricht: Das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 23.2.2023, 5K 191/19) hat entschieden, dass der Nachweis einer seelischen Behinderung und die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt auch durch eine Sachverständigengutachten eines Diplom-Psychologen und Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen kann. So kann auch ohne das Vorliegen der bisher erforderlichen Unterlagen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H oder entsprechendem Grad der Schwerbehinderung, Bescheinigung eines Arztes), der dauernde Nachweis über den Bedarf geführt werden.

Die Reform des Betreuungsrechts 2023

Die Reform im Betreuungsrecht ist der Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung.

Der Betreuungsverein für behinderte Menschen informiert Sie zu allen Fragen:

Das neue Betreuungsrecht - die wichtigsten Regelungen auf einen Blick.

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben

Sie suchen einen Betreuungsverein, der auf die Belange von Menschen mit Behinderung spezialisiert ist? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Unterstützung und Beratung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und bieten berufliche Vereinsbetreuung rechtliche Betreuung für Menschen mit Behinderung.

Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderung rechtlich so unterstützen, dass ihr Wille, ihre Interessen und ihre Wünsche umgesetzt werden. Das ist der Maßstab für unser Handeln und die Aufgabe, die wir übernehmen.

Wir unterstützten mit unserem Know-How trägerübergreifend und unabhängig.

Unsere Beratungsangebote im Überblick:

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Gemeinsam mit den Hamburger Betreuungsvereinen bietet der Betreuungsverein für behinderte Menschen eine Hotline zum Betreuungsrecht. Zwischen 9 und 16 Uhr erreichen Sie hier Fachleute unter 040 200 14 14 für Ihre Fragen. Den Flyer finden Sie hier.

Geht es um rechtliche Vertretung von Menschen mit Behinderung? Dann sind Sie natürlich weiter richtig bei uns im Betreuungsverein für behinderte Menschen unter 040 270 790 950 oder betreuungsverein@lmbhh.de

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.
Betreuungsverein für behinderte Menschen
Millerntorplatz1
20359 Hamburg

Telefon: 040-270 790 950
Fax: 040-334 240 399
E-Mail: betreuungsverein@lmbhh.de