Informationen in leichter Sprache
Vorsorge Vollmacht
Man muss viele Dinge im Alltag regeln.
Wenn man volljährig ist,
muss man sich um viele Dinge selber kümmern.
Zum Beispiel ums Geld oder um Angelegenheiten mit der Behörde.
Viele Menschen mit Behinderung bekommen dabei Unterstützung.
Sie haben für bestimmte Bereiche im Leben eine rechtliche Betreuung.
Das Betreuungs-Gericht entscheidet darüber.
Vielleicht haben Sie selber eine rechtliche Betreuung.
Das ist eine gute Möglichkeit.
Aber was ist, wenn Sie keine rechtliche Betreuung haben wollen?
Und wenn Sie trotzdem Unterstützung bekommen möchten?
Dann gibt es eine andere gute Möglichkeit: die Vollmacht.
Sie können eine Vollmacht erteilen.
Vollmacht erteilen bedeutet: Sie erlauben,
dass eine andere Person etwas Wichtiges für Sie erledigen oder entscheiden darf.
Sie selber bestimmen dabei viele Einzelheiten:
- Wem Sie die Vollmacht geben wollen.
Zum Beispiel einer Person aus Ihrer Familie.
Oder einer anderen Person, der Sie vertrauen. - Um welche Dinge es Ihnen geht.
Zum Beispiel um Verträge oder um Anträge bei einer Behörde.
Oder um Entscheidungen, die Ihre Gesundheit betreffen. - Was genau die Person für Sie tun darf und was nicht.
- Wie lange die Vollmacht gültig sein soll.
- Und Sie können der Person die Vollmacht wieder entziehen.
Das bedeutet: dann darf die Person nichts mehr für Sie regeln.
Wollen Sie mehr über die Möglichkeiten der Vollmacht wissen?
Es gibt einen Ratgeber über die Vollmacht.
Der Ratgeber ist ein kleines Heft mit Informationen.
Der Ratgeber heißt:
„Ich sorge für mich! Vollmacht in leichter Sprache“
In dem Ratgeber steht, wann eine Vollmacht sinnvoll ist.
Und wie man eine Vollmacht aufschreiben muss,
Die Informationen sind in Alltagssprache geschrieben.
Und es gibt Beispiele, was man in einer Vollmacht regeln kann.
Die Beispiele sind in Leichter Sprache geschrieben.
Sie können den Ratgeber im Internet bestellen.
Und Sie können den Ratgeber kostenlos herunterladen.
Zum Bestellen oder Herunterladen klicken Sie auf diesen Link:
Ich sorge für mich! Vollmacht in leichter Sprache (PDF)
Es gibt auch einen Film darüber.
Der Film zeigt zwei Menschen mit Behinderung,
die sich erst beraten lassen und dann eine Vollmacht erteilen.
Zum Anschauen klicken Sie auf diesen Link.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat den Ratgeber und den Film veröffentlicht.