Information zur Vorsorge

Niemand möchte in eine Situation kommen, in der er nicht mehr für sich selber entscheiden kann. Aber wir wissen, dass es passieren kann. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder im hohen Alter.
Deshalb sollten Sie vorsorgen:
Wählen Sie rechtzeitig eine Person Ihres Vertrauens, damit diese im Falle eines Falles rechtlich wirksame Entscheidungen für Sie treffen kann.

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

die Vorsorgevollmacht
die Betreuungsverfügung
die Patientenverfügung
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und beraten Bevollmächtigte bei Fragen in ihrem Handeln.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit eine Vollmacht in leichter Sprache zu nutzen.

Unser Angebot ist für alle offen. Organisationen, Institutionen oder Selbsthilfegruppen können uns für Informationsveranstaltungen zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten buchen.

Vollmacht in leichter Sprache

Wenn Sie den folgenden Text in Leichter Sprache lesen wollen, klicken Sie hier.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat einen Ratgeber mit dem Titel „Ich sorge für mich! Vollmacht in leichter Sprache“ veröffentlicht. Die Broschüre macht deutlich, dass nicht immer eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer bestellt werden muss, wenn volljährige Menschen mit Behinderung bei Rechtsgeschäften Unterstützung benötigen.

Anhand von zwei praktischen Beispielen erläutert der Ratgeber die rechtlichen Voraussetzungen und den Inhalt einer Vollmacht sowie die Unterschiede zur rechtlichen Betreuung. Zu der Broschüre wurde ein gleichnamiger Film erstellt. Die Kamera begleitet zwei Menschen mit Behinderung zu einem Beratungstermin und bei der anschließenden Erteilung einer Vollmacht.

Die Broschüre steht im Internet unter bvkm.de kostenlos als Download zur Verfügung:
Ich sorge für mich! Vollmacht in leichter Sprache (PDF)