Gesetzentwurf des Hamburger Senats bereitet Grund zur Sorge: Am heutigen 24. November steht das im Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz Gesetz zur Umsetzung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf der Tagesordnung. Das Gesetz ist nötig. Aber es enthält nicht die Konkretisierungen, die die Betreuungsvereine für ihre wirtschaftliche Absicherung benötigen.